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Carmen Wegge
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Frage von Bert P. •

Warum wird das "bestehende" Waffengestz nicht vernünftig angewendet?

Ich schließe mich der Frage von Rainer.H an. Immer wieder hören wir aus Ihrer Richtung Forderungen nach einem schärferen Waffengesetz.

Aber statt das bestehende sinnvoll anzuwenden wird es nicht nur nicht angewendet sondern sein Nutzen durch unwahre Aussagen ausgehebelt.

Wenn Behörden schon, möglicherweise aufgrund mangelnden Personals, das bestehende Waffengesetz nicht anwenden können, wie soll diese denn ein schärferes anwenden?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.

vielen Dank für Ihre Frage. Mir ist es ein persönliches Anliegen für ein gutes und praktikables Waffenrecht zu sorgen. Gerne möchte ich Ihnen meine aktuelle Sicht schildern.

Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass für den Vollzug des Waffengesetzes die Bundesländer zuständig sind. In der Regel haben die Bundesländer die Waffenbehörden in ihren Kommunen angesiedelt. Als Bundestagsabgeordnete liegt mein Fokus deshalb überwiegend auf der Gesetzesgrundlage, für die der Bund zuständig ist. Ich teile allerdings Ihre Einschätzung explizit nicht, das Waffengesetz werde nicht vernünftig angewendet.

Seit ich im Innenausschuss des Bundestages für die SPD-Fraktion für das Waffenrecht zuständig bin, tausche ich mich immer wieder mit Waffenbehörden, Landes- und Bundesbehörden, Jäger*innen, Sportschütz*innen und weiteren fachlichen Akteuren aus. Ich kenne die vielschichtigen Probleme im Waffenrecht. Neben der Identifizierung von Schwachstellen im Gesetz arbeitet die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern, bspw. im Rahmen der Innenminister-Konferenz, mit großer Ernsthaftigkeit an der Behebung von Problemen in den Waffenbehörden und im Vollzug.

Mir ist es ein zentrales Anliegen Rechtsextreme und Reichsbürger konsequenter zu entwaffnen. Etwa 1500 Menschen in diesen Szenen besitzen nach wie vor legal Waffen. Das ist in meinen Augen ein unhaltbarer Zustand.

Zwar hat es bei der Entwaffnung von Rechtsextremen in den vergangenen Jahren bereits Fortschritte gegeben, doch die Gefahr des Rechtsextremismus wurde in Deutschland zu lange unterschätzt. Die nun verstärkten gemeinsamen Bemühungen von Bund und Ländern zeigen erste Erfolge, stoßen aber gleichzeitig an ihre Grenzen und offenbaren neue sensible Regelungslücken.

Mein Plädoyer ist deshalb: Wir müssen aufhören so zu tun, als seien die Probleme im Waffenrecht nur auf Gesetzeslücken oder nur auf mangelhaften Vollzug zurückzuführen. Wir brauchen beides: Die Bundesländer müssen weiter daran arbeiten, die Waffenbehörden personell besser auszustatten und das Personal gut zu schulen. Und der Bund muss endlich die bereits lange bekannten Schwachstellen im Waffengesetz schließen.

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

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