Wir streben Abrüstung und Diplomatie in den internationalen Beziehungen an. Militärbündnisse sind nur für den Verteidigungsfall zulässig.
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Es gibt weiterhin Wege zur Einbürgerung, auch für Personen, die beispielsweise wegen der Pflege eines Angehörigen nicht erwerbstätig sind. Allerdings erfordern diese Wege eine gute Begründung.
Nein
Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG ) trat 2017 ein Gesetz in Kraft, das darauf abzielt, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen.
Ein Verbot von Religionen würde nicht nur gegen unser Grundgesetz - die Verfassung / Charta der EU und das allgemeine Menschenrecht verstoßen, sondern auch gegen die Grundprinzipien der Menschlichkeit und Toleranz, die wir so entschieden fördern und schützen möchten.
Dieses Thema beschäftigt mich schon sehr lange und ich führe dazu viele Gespräche auf Bundes- und Landeseben.